Seit dem 2. Februar 2025 gilt eine neue EU-Regel zur Künstlichen Intelligenz (KI). Unternehmen müssen ab Februar 2025 nachweisen, dass ihre Mitarbeiter ausreichend Wissen über KI haben. Das betrifft alle Firmen, die KI-Systeme anbieten oder nutzen – egal, ob diese Systeme risikoreich sind oder nicht.
Der Artikel 4 der EU-KI-Verordnung schreibt den Unternehmen die spezifischen Inhalte für den KI-Kompetenznachweis nicht vor, Sichergestellt werden soll der sachgerechte und verantwortungsbewusste Einsatz und Umgang mit KI-Systemen.
Videokurs „KI-Kompetenz“ mit Teilnahmebestätigung als Nachweis
Der Kurs wurde von der Rechtsanwältin Dr. Nike Schmidt und mir konzipiert und vermittelt die wichtigsten Fähigkeiten und Kenntnissen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit KI-Systemen.
Wenn alle Videokapitel angeschaut wurden, bekommen die Teilnehmenden ein schriftliche Bestätigung per Email oder zum Download zur Verfügung gestellt, welche den Nachweis der „KI-Kompetenz“ bestätigt.“
Link zur Webseite: https://www.kikompetenz.org/
Kategorien
